Ministerin Schröder | neues Kinderschutzgesetz ab 2012

Am 27. Oktober stellte die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ihr neues Kinderschutzgesetz vor. Das Kinderschutzgesetz, welches im Januar 2012 in Kraft treten soll, droht an der Finanzierung zu scheitern.

Fröhliches Kind

Laut der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die selbst seit etwa einem halben Jahr Mutter ist, soll das neue Kinderschutzgesetzt hauptsächlich den Kindern nützen, die “auf der Schattenseite des Lebens stehen”.

Sie bezeichnet ihr Gesetz als “Meilenstein für einen bessern Kinderschutz”, welches die bisherigen Schwachstellen des bestehenden Gesetzes beseitigt. Das neue Kinderschutzgesetz ist die Konsequenz aus einigen bekannt gewordenen Missbrauchsfällen und Kindstötungen in der jüngsten Vergangenheit.

Was beinhaltet das geplante Kinderschutzgesetz

  • Neuregelung von Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Kinderärzten, Beratungsstellen und Familienhebammen.
  • Familienhebammen sollen Familien direkt betreuen bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensmonaten des Babys
  • Mitarbeiter der Jugendhilfe müssen ab sofort ein “erweitertes Führungszeugnis” vorlegen, aus dem auch eine Verurteilung für Sexualdelikte hervorgehen würde
  • Kinderärzte dürfen in bestimmten Fällen ihre Schweigepflicht brechen, wenn sie Gefahr für ein Kind sehen.
  • Jugendämter sollen sogenannte Risikofamilien stärker kontrollieren und im Verdachtsfall regelmäßige Hausbesuche machen

Finanzierung des neuen Kinderschutzgesetzes

Wegen noch ungeklärter Finanzierungsfragen ist das Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes ab Januar 2012 noch in Gefahr. Die Verabschiedung droht am Widerstand des Bundesrats zu scheitern. Bis zum Jahr 2015 stellt der Bund für die Umsetzung des neuen Gesetzes 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Kommunen und Länder fürchten nun allerdings, nach 2015 die Kosten alleine tragen zu müssen. Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass finanzielle Mittel für die Umsetzung nicht vorhanden sein werden.  Der Hauptkostenpunkt wird voraussichtlich der verstärkte Einsatz der Familienhebammen sein, weshalb von einigen Bundesländern gefordert wird, dass sich Krankenkassen an den Präventionskosten beteiligen müssen.

Das neue Kinderschutzgesetz ab 2010 wird zwar von allen Parteien begrüßt, aber es ist noch lange nicht sicher, dass es auch wirklich ab Januar 2010 in Kraft treten kann. Die Ministerin warnt in ihrer Rede vor dem Bundestag davor, das Gesetz zu blockieren. Die Länder würden sich sonst mitschuldig machen an künftigen Missbrauchsfällen.

Auf der Internetseite der ARD Tagesschau finden Sie den kompletten Bericht über das neue Kinderschutzgesetz.

[IMG © flickr /lindaaslund cc]

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