Elterngeld: zusätzliche Mittel
Es ändert sich etwas beim Elterngeld. Das ist sehr positiv, denn der Haushaltsausschuss des Bundestags hat bereits zusätzlichen Mitteln in Höhe von 140 Millionen Euro zugestimmt.
Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder freut sich, dass mehr Elterngeld ausbezahlt werden muss, weil mehr Kinder in Deutschland geboren wurden bzw. werden.
Auch weil sich inzwischen die Väter zunehmend Elterngeld ausbezahlen lassen, ist die Aufstockung notwendig geworden. Der Anteil der Väter ist um 23 Prozent gestiegen. Schröder meint, dass sich über diese Mehrausgaben an Elterngeld, sogar der Finanzminister freut.
Elterngeld ab Januar 2011
Ab dem 1. Januar 2011 wird die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 auf 65 Prozent gesenkt, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt über 1200 Euro lag. Die Mindesthöhe des Elterngeldes bleibt bei 300 Euro für Eltern, die maximal 30 Wochenstunden arbeiten und ansonsten ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen.
Gibt es mehrere Kleinkinder in der Familie erhalten Familien auch weiterhin Zuschläge für Mehrlingskinder bzw. einen zusätzlichen Geschwisterbonus. Wer vor der Geburt des Kindes weniger als 1000 Euro verdient hat erhält eine schrittweise Anpassung der Ersatzrate bis zu 100 Prozent. Die Ersatzrate wird umso höher, je geringer das Einkommen war.
Wie wird Elterngeld angerechnet.
Ab sofort wird Elterngeld vollkommen als Einkommen berücksichtigt, wenn die Eltern Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen. Als Elternfreibetrag erhalten die Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, aber höchstens 300 Euro. Bis zu diesen 300 Euro steht Eltern das Geld anrechnungsfrei zu.
Wann entfällt Elterngeldanspruch
Elternpaare, die im Jahr vor der Geburt gemeinsam ein Einkommen von 500.000 Euro und mehr hatten haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei einem Einkommen von 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt.
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