Bildungsleistungen für Kinder Geringverdienender
Nachdem nun endlich am 20. Februar eine Einigung bezüglich der Hartz IV Reform erzielt werden konnte, kann nun für die Kinder von Geringverdienern das längst geplante Bildungs- und Teilhabepaket ebenfalls eingeführt werden.
Wichtig war für die Bundesfamilienministerin, dass nicht nur die Kinder von Eltern, die Grundsicherung beziehen sondern auch von Familien mit Geringverdienern in den Genuss dieser Bildungsleistung gelangen.
Verantwortlich, dass die Gelder auch bei den betreffenden Familien ankommen, sind die Kommunen und nicht das Land oder der Staat.
Etwa 460.000 Kinder sollen künftig in den Genuss der Bildungsleistungen kommen.
Folgende Bildungsleistungen werden bezuschusst
- mehrtägige Klassenfahrten
- eintägige Kita- und Schulausflüge
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Beförderung in die Schule
- angemessene Lernförderung
- Zuschüsse zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft
Allerdings müssen die Bildungsleistungen noch vom Bundesrat und Bundestag gebilligt werden, wovon auszugehen ist. Ist das Thema von Bundestag und Bundesrat genehmigt, sollen die Bildungsleistungen rückwirkend ab 1. Januar gewährt werden.
Das Gesetz für die Zahlung von Bildungsleistungen sollte eigentlich bereits ab 1. Januar 2011 gelten, erhielt aber im Bundesrat leider nicht sofort die erforderliche Mehrheit und musste deshalb den Umweg über das Vermittlungsverfahren nehmen. Den betroffenen Familien entsteht allerding durch die rückwirkende Zahlung kein Nachteil.
Zusammen mit Kinderzuschlag und Wohngeld ist die Gewährung der Bildungsleistungen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Kinderarmut kann hierdurch – zumindest im Ansatz – bekämpft werden.
Wer allerdings die Zahlen liest, fragt sich mit Recht, wie Familien die genannten Bildungsleistungen mit solchen “Summen” realisieren können.
Beispiel einer Bildungsleistung: Zuschuss zum Mittagessen “bis zu” 1 Euro pro Mittagessen.
Lesen Sie nähere Einzelheiten zu den Bildungsleistungen hier.
