Ansteckungsgefahr bei Kinderkrankheiten: Teil 2
Durch die unermüdliche Forschung von Wissenschaftlern kann man heute beinahe gegen jede Kinderkrankheit impfen. Dennoch gibt es viele Eltern, die bewusst auf viele oder alle Impfungen verzichten.
Das ist einerseits verständlich, wenn man weiß, was alles in den Impfstoffen gegen Kinderkrankheiten und sonstige Krankheiten enthalten ist.
Wie impfmüde wir sind, haben auch Aktionen während der sogenannten Vogelgrippe gezeigt, gegen die sich weit weniger Menschen impfen lassen wollten als vermutet. Impfen oder Nichtimpfen gegen Kinderkrankheiten ist eine der wichtigsten Verantwortungen, die Eltern gegenüber ihren Kindern haben. Kinder sind einfach zu klein, um dieses Thema selbst zu entscheiden.
Hier nun der zweite Teil über Kinderkrankheiten und ihre Ansteckungsgefahr
So lange ist die Ansteckungsgefahr bei folgenden Kinderkrankheiten
Kinderkrankheit Mumps: Leider beginnt die Ansteckungsgefahr bei dieser Kinderkrankheit auch schon vor dem Anschwellen der Drüsen. Es heißt, Mumps ist ansteckend 3 Tage vor und bis zu 9 Tage nach der Drüsenschwellung.
Kinderkrankheit Scharlach: Die Ansteckungsbefahr besteht ab den ersten Symptomen bis 2 Tage nach der Penicillin-Behandlung
Kinderkrankheit Masern: Die Masern gehören ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, die schon vor dem Erkennen ansteckend sind. Die Ansteckungsgefahr bei Maser beginnt 3 Tage vor Beginn des Ausschlags bis zu seinem endgültigen Verschwinden.
Kinderkrankheit Ringelröteln: Hier ist die Ansteckungsgefahr 4 bis 10 Tage nach der Infektion am größten. Sobald die Rötungen auftreten, ist die Ansteckungsgefahr vorbei.
Kinderkrankheit Röteln: Ansteckungsgefahr von 7 Tage vor Beginn des Ausschlags bis 10 Tage nach dessen Abklingen.
Kinderkrankheit Mundfäule: Ansteckungsgefahr zwei bis 12 Tage. Wenn die Bläschen trocken sind, ist die Ansteckungsgefahr vorbei.
Mundfäule als Kinderkrankheit ist nicht so bekannt, deshalb können Sie hier mehr Informationen dazu nachlesen. Auslöser hierfür ist auf jeden Fall ein Herpes Virus.
